Merkblatt zur Vermietung von Räumlichkeiten unseres Vereinsheims
Zweck dieses Merkblattes ist es, etwaigen Mietinteressenten Informationen darüber zu geben, zu welchen Bedingungen Räumlichkeiten des Vereinsheims für private Feiern gemietet werden können.
Räumlichkeiten, die vermietet werden
Es besteht die Möglichkeit, den großen (22,5 m x 8,5 m) und / oder den kleinen Saal (8,5 m x 8,5 m) oder die Cafeteria unseres Vereinsheims zu mieten. Die Vermietung schließt die Mitbenutzung der Theke in der Cafeteria zum Zapfen, der Küche nebst Inventar sowie die sanitären Anlagen ein. Der Notenraum und die obere Etage stehen nicht – auch nicht als Abstellraum – zur Verfügung. Die Benutzung des Klaviers ist nach Rücksprache mit dem Vorstand gestattet.
Personenkreis, an den vermietet wird (Im Nachhinein „Veranstalter“ genannt)
Wir vermieten die genannten Räumlichkeiten ausschließlich an langjährige Vereinsmitglieder. Das bedeutet, dass der Mieter seit mindestens fünf Jahren (zumindest förderndes) Vereinsmitglied sein muss oder – sofern dies noch nicht der Fall ist – dass er vor Ablauf einer fünfjährigen Mitgliedschaft nicht aus dem Verein austreten kann.
Es kann auch ein Vereinsmitglied stellvertretend für einen Dritten Räume anmieten. Dieses Vereinsmitglied ist dann offiziell Mieter (Mietpreis grundsätzlich für passive Mitglieder) und dem Verein gegenüber alleine voll verantwortlich (u.a. muss er zwingend an der geplanten Veranstaltung teilnehmen).
Es besteht grundsätzlich für niemanden Anspruch darauf, das Vereinsheim mieten zu können. In jedem Einzelfall entscheidet der Vorstand darüber, ob einem Vermietungswunsch entsprochen wird.
Tage, an denen vermietet wird
Vereinsaktivitäten gehen einem Vermietungswunsch stets vor. Aus diesem Grund wird länger als ein halbes Jahr im Voraus kein Vertrag abgeschlossen, es sei denn, es ist absehbar, dass zum gewünschten Zeitpunkt keine Vereinsveranstaltung stattfinden wird. Im Hinblick darauf, dass durch die zahlreichen Gruppen des Vereins das Vereinsheim von montags bis freitags durchgehend genutzt wird, kann Vermietungswünschen für die Tage meistens nicht entsprochen werden.
Entgelt, zu dem vermietet wird
Das Entgelt für die Anmietung des großen Saals beträgt € 200,00, das Entgelt für die Anmietung des kleinen Saals beträgt ebenfalls € 200,00; das Entgelt für die Cafeteria beträgt € 180,00 (€ 100,00 für aktive Mitglieder). Wird der große Saal gemietet, so kann der kleine Saal ohne gesondertes Entgelt als Garderobe mitbenutzt werden.
Zusätzlich muss der Veranstalter zwei Mitglieder (bei Anmietung des kleinen Saals nur ein Mitglied), die vom Verein in Abstimmung mit dem Veranstalter benannt werden, für die Dauer der Veranstaltung auf Stundenlohnbasis bezahlen. Diese Personen bedienen die Zapfanlage, geben Getränke aus und sind für die Abrechnung verantwortlich. Die Bedienung im Saal gehört nicht zu ihren Aufgaben. Der Verein kann dem Veranstalter jedoch auf seinen Wunsch und auf seine Kosten auch Personal für die Saalbedienung vermitteln.
Der Veranstalter erhält nach der Veranstaltung eine detaillierte schriftliche Abrechnung.
Inventar, welches benutzt werden kann
Das folgende Inventar ist vorhanden und kann benutzt werden:
150 Stapelstühle mit Stahlgestell und Holzsitzfläche
25 Tische 160 x 80 cm mit Stahlgestell und Kunststoffplatte
eine Theke mit Doppel-Zapfanlage in der Cafeteria
eine transportable Theke (für eine Miet-Zapfanlage) im großen Saal
ca. 200 Alt-, 180 Pils-, 10 Weizen-, 80 Cola- /Limo-, 25 Wasser-, 160 Sekt- und 70 Weingläser
Essgeschirr für 100, Kaffeegeschirr für 120 und Besteck für 130 Personen
Mikrowellengerät, Herd mit Backofen, Kaffeemaschine
Benutztes Inventar ist zu reinigen und aufzuräumen. Schäden sind zu ersetzen.
Getränkebestellung
Alle benötigten Getränke werden vom Veranstalter beim jeweiligen Betreuer der Vermietung rechtzeitig, d. h. mind. 10 Tage vor der Veranstaltung, bestellt.
Pils und Altbier vom Fass; Cola / Fanta / Sprite in 1 l-Flaschen
Gerolsteiner Wasser in 0,7 l-Flaschen
Kelts alkoholfreies Bier in Flaschen; Apfel- /Orangensaft in 0,2 l-Flaschen
Hefe- / Kristallweizen in Flaschen; kleine Feiglinge / Kümmerling
Der Verein nimmt von diesen Getränken Restmengen zurück und berechnet den Verbrauch entsprechend den aktuellen Einkaufspreisen. Angebrochene 50-Liter-Fässer Pils sowie Alt-Fässer jeglicher Größe werden grundsätzlich komplett berechnet. Bei 30-Liter Fässern Pils (nur Bitburger) wird der Restinhalt nicht berechnet. Fassbier muss über den Getränkelieferanten des Vereins bezogen werden, alle anderen Getränke können anderweitig gekauft werden.
Genehmigungen
Für das Einholen evtl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen und für Meldungen an die GEMA ist allein der Veranstalter verantwortlich. Er trägt auch die hiermit verbundenen Kosten und Gebühren.
Haftung für Schäden
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die während der Zeit eintreten oder verursacht werden, in der er berechtigt ist, das Gebäude zu nutzen. Er haftet insbesondere auch für die, durch von ihm beauftragte Dritte, verursachte Schäden (Caterer etc.). Er hat dem Verein auf Anforderung vor Beginn der Veranstaltung den Abschluss einer Versicherung nachzuweisen, die das vorstehend aufgeführte Risiko abdeckt.
Reinigung / Abfallbeseitigung
Sanitärräume, Küche und Thekenbereich sind vom Veranstalter nass zu putzen. Die übrigen Räume sind besenrein zu verlassen. Die mit Parkettboden versehenen Säle dürfen keinesfalls nass gewischt werden, da sie nicht versiegelt, sondern gewachst sind. Bei größeren Verschmutzungen ist Rücksprache mit dem Vorstand zu nehmen. Der Abfall (einschließlich leerer Flaschen, Dosen etc.) muss mitgenommen werden. Für die Abfallbeseitigung stehen die zum Vereinsheim gehörenden Mülltonnen nicht zur Verfügung.
Auf Wunsch kann die Reinigung durch eine Reinigungsfrau erledigt werden. Hierfür werden dem Veranstalter € 40,00 in Rechnung gestellt.
Ansprechpartner für weitere Fragen
Stefanie Lein
Telefon: 02154-205766