Schon wieder eine neue Corona-Schutzverordnung
Liebe Newsletter-Abonnenten,
sehr schön, dass wir euch auf diesem Weg erreichen. Es erleichtert unsere Arbeite enorm. Vielen Dank dafür!
Die Corona-Schutzverordnung ändert sich ja ständig (das meinen wir zumindest).
Somit gilt ab Montag, 30.08.21, die sogenannte „3-G-Regel“; d. h., jeder, der unser Vereinsheim betritt, muss:
- geimpft (vollständig)
- getestet (negativ)
- genesen (innerhalb der letzten 6 Monate)
sein.
Es ist möglich, dass das Ordnungsamt der Stadt Tönisvorst stichprobenartige Kontrollen durchführt. Daher bitten wir jeden, sich an diese Regeln zu halten. Diese gelten natürlich auch für unsere Kurse „Babymusikgarten „ usw. Hier müssen bitte die Begleitpersonen diese Regeln erfüllen.
Wir hoffen auf euer Verständnis; wir tun unser Bestes, um das Vereinsleben normal aufleben zu lassen. Müssen und wollen uns jedoch unbedingt an die jeweils gültigen Vorschriften halten.
Der Vorstand