Mietbedingungen und Preise

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Merkblatt zur Vermietung von Räumlichkeiten unseres Vereinsheims
(gültig ab März 2023)

Zweck dieses Merkblattes ist es, etwaigen Mietinteressenten Informationen darüber zu geben, zu welchen Bedingungen Räumlichkeiten des Vereinsheims für private Feiern gemietet werden können.

Corona:

Unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Landesverordnung NRW sowie unserer eigenen Hausordnung ist eine Anmietung möglich.

Die jeweils gültige Landesverordnnung liegt diesem Vertrag zugrunde.

Dem Mieter/der Mieterin obliegt die Kontrolle. Es ist möglich, dass das Ordnungsamt der Stadt Tönisvorst stichprobenartig Kontrollen durchführt.

Räumlichkeiten, die vermietet werden

Es besteht die Möglichkeit, den großen (22,5m x 8,5m) und/oder den kleinen Saal (8,5m x 8,5m) und/oder die Caféteria unseres Vereinsheims zu mieten. Im großen Saal steht eine festeingebaute Bühne mit den Maßen 6,0m x 8,5m. Diese kann nach Absprache mit dem Vorstand vom Mieter genutzt werden. Die Vermietung schließt die Mitbenutzung der Küche nebst Inventar sowie die sanitären Anlagen sowie Tische und Stühle ein. Der Notenraum und die obere Etage stehen nicht – auch nicht als Abstellraum – zur Verfügung. Die Benutzung des Klaviers ist nach Rücksprache mit dem Vorstand gestattet.

Personenkreis, an den vermietet wird

Im Hinblick darauf, dass wir über keine Schankkonzession verfügen und als gemeinnütziger Verein auch nicht in Konkurrenz zur ortsansässigen Gastronomie treten dürfen (und dies auch nicht wollen), vermieten wir die genannten Räumlichkeiten ausschließlich an langjährige Vereinsmitglieder. Das bedeutet, dass derjenige, dessen Fest gefeiert wird, entweder Mitglied für mindestens fünf Jahre in unserem Verein werden muss, seit mindestens fünf Jahren (zumindest förderndes) Vereinsmitglied ist oder vor Ablauf einer fünfjährigen Mitgliedschaft nicht aus dem Verein austreten kann.

Ein aktives Vereinsmitglied kann stellvertretend für einen Dritten Räume anmieten; dies muss vom Mieter angegeben werden und wird entsprechend im Vertrag vermerkt. Dieses Vereinsmitglied ist dann offiziell Mieter (Mietpreis grundsätzlich wie für passive Mitglieder) und dem Verein gegenüber alleine voll verantwortlich (u.a. muss er zwingend an der geplanten Veranstaltung teilnehmen).

Passive Mitglieder (dies gilt auch für diejenigen, die für die Anmietung vor Abschluss des Vertrages eine passive/fördernde Mitgliedschaft abgeschlossen haben) versichern mit ihrer Unterschrift, dass sie nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handeln. Sie sind nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie nicht weiterzuvermieten.

Es besteht grundsätzlich für niemanden Anspruch darauf, das Vereinsheim mieten zu können. In jedem Einzelfall entscheidet der Vorstand darüber, ob einem Vermietungswunsch entsprochen wird.

Tage, an denen vermietet wird

Vereinsaktivitäten gehen einem Vermietungswunsch stets vor. Aus diesem Grund wird länger als ein halbes Jahr im voraus kein Vertrag abgeschlossen, es sei denn es ist absehbar, dass zum gewünschten Zeitpunkt keine Vereinsveranstaltung stattfinden wird. Im Hinblick darauf, dass durch die zahlreichen Gruppen des Vereins das Vereinsheim von montags bis freitags durchgehend genutzt wird, kann Vermietungswünschen für diese Tage nicht entsprochen werden (hier kann es ggf. nach Absprache eine Ausnahme geben).

Entgelt, zu dem vermietet wird

Das Entgelt für die Anmietung

des großen Saals beträgt 250,– € (für aktive Mitglieder 200,00 €)

des kleinen Saals beträgt 200,– € (für aktive Mitglieder 150,00 €)

der Caféteria beträgt 230,– € (für aktive Mitglieder 150,00 €)

aller drei Räume (großer Saal, kleiner Saal & Cafeteria) beträgt 430,00 € (für aktive Mitglieder 300,00 €)

Wird die Caféteria oder der große Saal angemietet, kann jeweils der kleine Saal als Garderobe oder für das Buffet mitbenutzt werden.

Bei Vermietungen an Gewerbetreibende erfolgt ein Aufschlag von jeweils 100%.

Zusätzlich muss der Veranstalter je nach gemieteten Räumen und Gästezahl ein bis zwei Mitglieder, die vom Verein in Abstimmung mit dem Veranstalter benannt werden, für die Dauer der Veranstaltung auf Stundenlohnbasis bezahlen (15,00 € pro Stunde). Diese Personen bedienen die Zapfanlage, geben Getränke aus und sind für die Abrechnung verantwortlich. Die Bedienung im Saal gehört nicht zu ihren Aufgaben. Der Verein kann dem Veranstalter jedoch auf seinen Wunsch und auf seine Kosten auch Personal für die Saalbedienung vermitteln.

Der Veranstalter erhält nach der Veranstaltung eine detaillierte schriftliche Abrechnung.

Inventar, welches benutzt werden kann

Das folgende Inventar ist vorhanden und kann – je nach angemieteten Räumen – benutzt werden:

  • 150 Stapelstühle mit Stahlgestell und Holzsitzfläche incl. Sitzkissen

  • 25 Tische 160 x 70 cm mit Stahlgestell und Kunststoffplatte im großen Saal

  • 3 große Holzstehtische und 7 normale Stehtische*

  • eine Theke mit Doppel-Zapfanlage in der Cafeteria

  • eine große Theke für den großen Saal**

  • ca. 200 Alt-, 180 Pils-, 20 Weizen-, 80 Cola-/Limo-, 25 Wasser-, 160 Sekt- und 70 Weingläser

  • Ess- und Kaffeegeschirr für 100 Personen und entsprechendes Besteck*

  • Mikrowellengerät, Herd mit Backofen, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Kühltruhe*

  • eine Musikanlage*

*= kann jeweils gegen Entgelt dazu gemietet werden

** Die Theke kommt zum Einsatz, wenn der große Saal gemietet wird und muss zusätzlich angemietet werden.

Die Theke in der Caféteria kommt nur bei Anmietung der Caféteria zum Einsatz und ist im Mietpreis enthalten. Benutztes Inventar ist zu reinigen und aufzuräumen. Schäden sind zu ersetzen.

Getränkebestellung

Bier (Flasche oder Fass) muss über den Getränkelieferanten des Vereins bezogen werden, alle anderen Getränke können anderweitig bezogen werden.

Angebrochene Fässer (egal welche Sorte und Größe) werden komplett berechnet. Auf Wunsch kann der Mieter das angebrochene Fass mitnehmen: in diesem Fall wird zusätzlich das Pfand berechnet.

Zum jetzigen Zeitpunkt werden in unserem Vereinsheim nur bestimmte Flaschengrößen ausgeschenkt. Deshalb können nur von folgenden Getränken Restmengen zurückgenommen werden:

Alkoholfreies Weizen in 0,33l Flaschen

Apfel- u. Orangensaft in 0,2l Flaschen

Der Verein berechnet bei diesen Getränken nur die verzehrten Mengen und nimmt Restmengen zurück. Sondersorten (Radler oder andere Biermischungen, Wein, Spirituosen, Fanta Blutorange usw.), die über den Verein bestellt wurden, werden in angebrochenem Zustand voll berechnet.

Das Leergut wird von den Kellnern gesondert gelagert zur späteren Abrechnung.

Genehmigungen

Für das Einholen evtl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen und für Meldungen an die GEMA ist allein der Veranstalter verantwortlich. Er trägt auch die hiermit verbundenen Kosten und Gebühren.

Videoüberwachung

Im Vereinsheim sind Videokameras installiert. Damit machen wir das Haus sicherer. Leider ist das Vereinsheim in der Vergangenheit nicht von Einbruch und Diebstahl verschont geblieben. Die Aufzeichnungen werden nach zwei Wochen gelöscht. Nur wenn tatsächlich unbefugtes Eindringen oder Diebstähle festgestellt werden, werden die Aufzeichnungen angeschaut.

Haftung für Schäden

Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die während der Zeit eintreten oder verursacht werden, in der er berechtigt ist, das Gebäude zu nutzen. Er hat dem Verein auf Anforderung vor Beginn der Veranstaltung den Abschluss einer Versicherung nachzuweisen, die das vorstehend aufgeführte Risiko abdeckt.

Reinigung/Abfallbeseitigung

Alle vom Mieter genutzten Räume sind bei der Endabnahme besenrein zu übergeben.

Alle Sanitärräume müssen in einem ordentlichen Zustand übergeben werden (d.h. ohne grobe Verschmutzungen).

Die mit Parkettboden versehenen Säle dürfen keinesfalls nass gewischt werden, da sie nicht versiegelt, sondern gewachst sind.

Eine professionelle Endreinigung ist bereits im Mietpreis enthalten.

Bei größeren Verschmutzungen ist Rücksprache mit dem Vorstand zu nehmen. Der Verein behält sich in diesem Fall vor, zusätzliche Reinigungskosten nach entsprechendem Mehraufwand zu berechnen.

Der Abfall (einschließlich leerer Flaschen, Dosen etc.) muss vom Veranstalter mitgenommen und entsorgt werden. Für die Abfallbeseitigung stehen die zum Vereinsheim gehörenden Mülltonnen nicht zur Verfügung.

Ansprechpartnerin für weitere Fragen

Heike Kaninekens

Tel.:02151 700587 oder ‭+49152 02778437, E-Mail: vermietungen@akkordeon-orchester-1957.de

Sparkasse Krefeld IBAN: DE42 3205 0000 0067 1094 21 BIC: SPKRDE33XXX
Volksbank Krefeld IBAN: DE56 3206 0362 1103 0370 22 BIC: GENODED1HTK

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